Quittung erstellen: online ausfüllen und als PDF herunterladen

Mit dem Quittungs-Generator von Kursnova füllen Sie eine Quittung online aus und erhalten sie sofort als PDF – kostenlos und ohne Anmeldung. Sie tragen Nettobetrag, Steuersatz, Zahler, Empfänger und Zweck ein, den Bruttobetrag und den Betrag in Worten ergänzt das Formular. Anschließend drucken Sie die Quittung aus und unterschreiben sie. Tipps mit Beispielen finden Sie in unserem Ratgeber Quittung schreiben: 10 Tipps für den Alltag.

Daten der Quittung eingeben

Quittung


Pflichtfeld

Datenschutz: Zum Erstellen des PDFs werden Ihre Eingaben verschlüsselt an unseren Server übertragen und dort verarbeitet. Wir speichern die Angaben nicht, das PDF geht direkt an Ihren Browser. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

So funktioniert der Quittungs-Generator

Das Formular folgt dem Aufbau einer Quittung: erst der Betrag, dann die Beteiligten, zuletzt Ort und Datum. In wenigen Schritten kommen Sie online zur fertigen Quittung.

In vier Schritten zur fertigen Quittung

  1. Betrag eingeben. Tragen Sie den Nettobetrag und den Mehrwertsteuersatz in Prozent ein. Das Formular berechnet daraus den Gesamtbetrag und schreibt ihn zusätzlich in Worten aus. Der ausgeschriebene Betrag erschwert es, die Ziffern nachträglich zu verändern. Wer keine Umsatzsteuer ausweist, lässt den Steuersatz auf 0.
  2. Beteiligte und Zweck eintragen. Unter „von“ steht, wer bezahlt hat, unter „an“, wer das Geld erhält. Das sind in der Regel Sie selbst, am besten mit vollständiger Anschrift. Unter „für“ beschreiben Sie den Anlass so, dass er sich später eindeutig zuordnen lässt, etwa „Teilnahmegebühr Aquarell-Workshop am 12.10.2026“.
  3. Ort und Datum ergänzen. Geben Sie den Tag an, an dem das Geld geflossen ist, und den Ort der Ausstellung. Eine eigene Quittungsnummer ist optional. Lassen Sie das Feld leer, vergibt das Tool automatisch eine.
  4. PDF erstellen, prüfen und unterschreiben. Mit einem Klick erhalten Sie die Quittung als PDF. Prüfen Sie alle Angaben, drucken Sie das Dokument aus und unterschreiben Sie es als Empfänger von Hand. Das Original erhält die zahlende Person, eine Kopie behalten Sie.

Quittung ausfüllen: Diese Angaben gehören hinein

Eine Quittung bestätigt schriftlich, dass Geld angekommen ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt der zahlenden Person einen Anspruch darauf (§ 368 BGB), legt aber keine feste Liste von Inhalten fest. In der Praxis haben sich diese Angaben eingebürgert:

Angabe Wo Sie sie eintragen
Betrag in Ziffern „Netto“ und „% MwSt.“, der Gesamtbetrag wird berechnet
Betrag in Worten wird automatisch ergänzt
Name der zahlenden Person „von“
Name und Anschrift des Empfängers „an“
Zweck der Zahlung „für“
Ort und Datum „Ort“ und „Datum“
Quittungsnummer „Nr.“ (optional)
Empfangsvermerk, z. B. „Betrag erhalten“, und Unterschrift von Hand auf dem Ausdruck

Das Formular hat bewusst kein Unterschriftsfeld: Vermerk und Unterschrift setzen Sie auf das ausgedruckte Dokument. Erst damit bestätigen Sie den Empfang des Geldes. Ausführliche Beispiele zeigt unser Ratgeber Quittung richtig ausfüllen – 10 Tipps.

Hinweis: Die folgenden Abschnitte geben einen allgemeinen Überblick zum Umsatzsteuerrecht (Stand: September 2026). Sie ersetzen keine steuerliche Beratung. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Quittungen über 250 Euro

Stellt ein Unternehmen eine Quittung aus, übernimmt sie häufig zugleich die Aufgabe einer Rechnung. Bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro brutto gelten dafür vereinfachte Angaben (Kleinbetragsrechnung, § 33 UStDV). Gefordert sind in der Regel Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, das Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung, der Gesamtbetrag sowie der Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

Achten Sie auf den Unterschied zwischen netto und brutto: Das Formular fragt den Nettobetrag ab. 220 Euro netto ergeben bei 19 % bereits 261,80 Euro brutto. Oberhalb von 250 Euro brutto sind zusätzliche Angaben gefordert, etwa Steuernummer, Rechnungsnummer und die Anschrift des Kunden. Dafür ist eine vollständige Rechnung das passende Dokument.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Seit dem 1. Januar 2025 sind die Umsätze von Kleinunternehmern steuerfrei. Die Regelung setzt voraus, dass der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Auf der Quittung wird dann keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Setzen Sie den Steuersatz im Formular auf 0 und ergänzen Sie im Feld „für“ einen Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Die früher übliche Formulierung, die Umsatzsteuer werde „nicht erhoben“, entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage.

Typische Anlässe für eine Quittung

Überall dort, wo Geld bar oder ohne Kontoauszug den Besitzer wechselt, schafft eine Quittung einen Nachweis für beide Seiten. Typische Fälle:

  • Kursgebühren: Wer Kurse, Workshops und Seminare anbietet, kassiert Teilnahmegebühren oft bar vor Ort, etwa beim Schnuppertraining, für die Zehnerkarte im Yoga-Studio oder beim Wochenend-Workshop. Die Quittung dokumentiert die Zahlung für Sie und Ihre Teilnehmenden.
  • Barzahlungen im Alltag: Beim Verkauf gebrauchter Möbel, bei der Übergabe einer Mietkaution oder für Nachhilfestunden belegt eine Quittung, dass und wofür gezahlt wurde.
  • Vereine: Mitgliedsbeiträge, Startgelder oder Einnahmen vom Kuchenverkauf lassen sich mit Quittungen für die Kassenprüfung nachvollziehbar festhalten.
  • Einreichung bei der Krankenkasse: Viele Krankenkassen bezuschussen Präventionskurse wie Yoga oder Rückentraining. Entscheidend ist dabei in der Regel, dass der Kurs selbst von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert ist. Meist verlangt die Kasse zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung. Welche Unterlagen Ihre Kasse genau benötigt, erfahren Sie direkt dort.
  • Kleinunternehmer: Selbstständige mit geringem Umsatz nutzen die Quittung häufig als einfachen Beleg für Barverkäufe, versehen mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Online-Quittung oder Quittungsblock?

Der klassische Quittungsblock aus dem Schreibwarenhandel funktioniert ohne Strom und Drucker und liefert über den Durchschlag gleich eine Kopie. Er hat aber Schwächen: Handschrift ist nicht immer lesbar, den Betrag in Worten schreiben Sie selbst aus, und ein Rechenfehler beim Bruttobetrag fällt oft erst später auf. Die Online-Quittung rechnet den Gesamtbetrag aus, ergänzt den Betrag in Worten und liefert ein gut lesbares PDF, das Sie zusätzlich digital ablegen können. Unterschreiben müssen Sie in beiden Fällen von Hand. Wer häufig unterwegs kassiert, kombiniert beides: den Block für spontane Zahlungen vor Ort, das Online-Formular für alles, was sich vorbereiten lässt.

Häufige Fragen zur Online-Quittung

Ist der Quittungs-Generator kostenlos?

Ja. Sie nutzen das Formular ohne Anmeldung und ohne Konto und laden das PDF direkt herunter. Zum Schutz vor Missbrauch lassen sich bis zu 20 Quittungen pro Stunde erstellen.

Wie fülle ich eine Quittung online aus?

Sie tragen Betrag, Beteiligte und Zweck ins Formular ein, den Rest ergänzt das Tool. Nach wenigen Minuten halten Sie die fertige Quittung als PDF in der Hand. Wie das im Einzelnen geht, zeigt die Anleitung in vier Schritten.

Was muss auf einer Quittung stehen?

Eine gesetzlich festgelegte Liste gibt es nicht, einige Angaben haben sich aber eingebürgert. Das Formular fragt sie ab, Empfangsvermerk und Unterschrift ergänzen Sie auf dem Ausdruck. Worauf es bei den einzelnen Angaben ankommt und welche Fehler häufig passieren, erklärt unser Ratgeber Was auf eine Quittung gehört mit Beispielen.

Muss ich die Quittung unterschreiben?

Ja. Eine Quittung ist ein schriftliches Empfangsbekenntnis (§ 368 BGB), und dazu gehört die Unterschrift des Empfängers. Das PDF enthält kein digitales Unterschriftsfeld: Drucken Sie es aus, vermerken Sie „Betrag erhalten“ und unterschreiben Sie von Hand.

Was bedeuten netto und brutto im Formular?

Netto ist der Betrag ohne Umsatzsteuer, brutto der Betrag, den die zahlende Person tatsächlich bezahlt. Das Formular rechnet vom Nettobetrag auf den Bruttobetrag hoch. Kennen Sie nur den Bruttobetrag, teilen Sie ihn bei 19 % durch 1,19 oder bei 7 % durch 1,07 und prüfen Sie den berechneten Gesamtbetrag. Ohne ausgewiesene Umsatzsteuer, etwa als Kleinunternehmer, setzen Sie den Steuersatz auf 0.

Kann ich eine Quittung später noch einmal herunterladen oder ändern?

Nein. Wir speichern Ihre Eingaben nicht: Sie werden verschlüsselt an unseren Server übertragen, zu einem PDF verarbeitet und nicht aufbewahrt. Legen Sie das PDF deshalb direkt nach dem Erstellen ab. Für eine korrigierte Fassung füllen Sie das Formular neu aus. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Kann ich eine Quittung in Schweizer Franken ausstellen?

Ja. Unter „Währung auswählen“ wechseln Sie zwischen Euro und Schweizer Franken, das PDF weist die Beträge dann in der gewählten Währung aus. Den in der Schweiz geltenden Mehrwertsteuersatz tragen Sie selbst ein.

Erkennt die Krankenkasse eine Quittung für einen Kurs an?

Eine Quittung belegt die Zahlung. Ob die Kasse einen Zuschuss gewährt, hängt aber nicht vom Beleg ab: Bei Präventionskursen kommt es in der Regel darauf an, dass der Kurs zertifiziert ist, und viele Kassen verlangen zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung. Welche Unterlagen Ihre Kasse benötigt, erfahren Sie dort.

Alle Angaben ohne Gewähr. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

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